Hohe Handyrechnung: Wie können Benutzer sich dagegen wehren?

Samstag, 14. März 2020

Für Benutzer von Mobilgeräten wäre es sinnvoll, die belasteten Rechnungsbeträge kontinuierlich zu überprüfen. Dies liegt daran, dass schnell zusätzliche Gelder entstehen können, deren Herkunft der Verbraucher sogar nicht kennt. Auf jeden Fall ist es wichtig, sofort zu reagieren.

Wie schnell schließen Sie heute einen Kaufvertrag im Internet ab? Ein Klick reicht aus und das digitale Geschäft ist perfekt. Es ist jedoch nicht immer so einfach, insbesondere wenn Sie die Vereinbarung  nicht treffen möchten und unerwartet dafür zahlen müssen. Bei der Benutzung eines Handys werden Benutzer fast ununterbrochen mit Apps sowie im Internet konfrontiert. Eine unerwünschte Interaktion kann jederzeit auftreten. Aber warum sollten bedrohliche Drittanbieter einfach fragwürdige Dienste von der Mobilfunkrechnung des Mobilfunkanbieters abziehen?

 

Die Abonnementfalle

Sobald bedeutungslose Gegenstände auf der Handyrechnung erscheinen, sind Sie wahrscheinlich in die Falle eines s. g. Drittanbieters geraten. Durch falsche Geschäftspraktiken gewähren sie sich das Recht, Sie um Geld bitten zu dürfen, ohne es zuvor eindeutig identifiziert zu haben. Meistens erscheinen sie nur unter einem unbekannten Namen einer Firma, so dass dem Verbraucher Kontaktinformationen fehlen. Die Kosten fließen in die Mobilfunkrechnung ein, da der Mobilfunkbetreiber die Ansprüche an den Kunden bei Transaktionen mit Dritten übernimmt. Wenn es um einen sicheren Drittanbieter geht, ist dieses Verfahren korrekt und nicht zu beanstanden. Wenn der Benutzer jedoch unabsichtlich in ein Abonnement gelockt wird, treten Probleme auf. Schließlich besteht der Anbieter darauf, die Schulden zu bezahlen. Der Kunde muss dagegen klarstellen, dass ein unwirksamer Vertrag vorliegt. Um dies zu verhindern, kann bei der Mobilfunkgesellschaft eine Sperre der Drittanbieter eingerichtet werden, sodass eine Abrechnung nicht mehr möglich ist. Wenn jedoch bereits eine übermäßige Belastung aufgetreten ist, hilft nur ein schriftlicher Einspruch.

 

Widerspruch zu einer hohen Handyrechnung

Vor allem sollten Sie schnell, aber trotzdem ruhig sowie vorsichtig handeln. Der Anwalt Thomas Hollweck empfiehlt in seinem Beitrag auf der Webseite seiner Anwaltskanzlei unverzüglich, dem Mobilfunkbetreiber einen schriftlichen Widerspruch für Einschreiben mit Empfangsbestätigung zuzusenden. Der Nachweis des Zugriffs ist besonders wichtig. Sie sollten den gleichen Widerspruch auch in einer Email als PDF senden. Es ist anzumweken, dass die Rechnung umstritten ist und daher nicht vollständig bezahlt wird. Nur der legitime Teil des Betrags wird an den Anbieter übertragen. Wenn bereits eine völle Abbuchung erfolgt ist, ist es möglich, eine Bankrückbuchung einzuleiten und so das Geld erneut zu erhalten. Der Widerspruch sollte genau erklären, warum manche Elemente als zu hoch oder falsch angesehen werden. Im Gegenzug muss der Rechnungssteller überprüfen, ob die relevanten Fakten korrekt sind. Ein technischer Prüfbericht muss ebenfalls erstellt werden. Es ist angebracht, eine Bearbeitungszeit von drei Wochen zu gewähren. Der Mobilfunkbetreiber ist nun verpflichtet, sich zu dem Einspruch zu äußern und darf keine weiteren Maßnahmen gegen die zusätzliche Zahlung ergreifen. Bei zweifelhaften Transaktionen mit Dritten gibt der Anbieter in der Regel nach und storniert die rechtswidrig aufgeführten Rechnungsposten. Dieses Verfahren kann auch für andere Abrechnungsfälle verwendet werden. Wenn die Handyrechnung aufgrund  getätigter Anrufe zu hoch ist, sollte beim Rechnungssteller ein zusätzlicher Verbindungsnachweis angefordert werden.

 

Weitere Kostenfallen

Zusätzlich zur Abonnementfalle können andere Kosten unbemerkt bleiben. Obwohl zahlreiche Games auf dem Handy kostenlos sind, enthalten sie Elemente, die auch gegen Barzahlung erworben werden können. Hier sollten Sie auch darauf achten, dass keine versehentlichen Geldüberweisungen auftreten. Bei Benutzung von Internetverbindungen können zusätzliche unerwünschte Kosten entstehen. Benutzer mit einer entsprechenden Flatrate sollten sich in Deutschland sowie in der ganzen Europäischen Union keine Sorgen machen. Wenn Sie jedoch keine haben oder sich in einem Drittland mit Gebühren für Roaming befinden, müssen Sie den Datenaustausch bezahlen, auch wenn dieser nur im Hintergrund durchgeführt wird. Der Mobilfunkbetreiber hat hier jedoch eine Schutzpflicht. Es ist wichtig nicht zu vergessen, wie die Gelder explodieren und die Finanzbelastung eines Benutzers unverhältnismäßig hoch wird. Infolgedessen muss die Datenverbindung separat oder vollständig blockiert werden. Das Gleiche gilt auch dann, wenn das Handy gehackt wurde. Um unnötige Kosten der Internetnutzung zu vermeiden, muss das Datenroaming im Voraus ausgeschaltet werden.

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